BASt/STUVA – Berücksichtigung der Belange behinderter Personen bei Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln
Die Gewährleistung und (ständige) Verbesserung der Sicherheit von Straßentunneln ist in Deutschland ein wichtiges und allgemein anerkanntes Ziel. Dies zeigt sich insbesondere in der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel sowie den gesetzlichen Vorschriften und Technischen Standards. Wesentliche Sicherheitsmaßnahmen, auch in jüngster Zeit vorgenommene Verbesserungen – u. a. ständig mit Personal besetzte Tunnelleitzentralen –, sind für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen besonders bedeutsam.
Gemäß der mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erfolgten Änderung des Fernstraßengesetzes (FStrG) wird die Berücksichtigung der Belange „behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen“ für Bundesfernstraßen einschließlich von Straßentunneln bundesgesetzlich gefordert.
Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA) in einem Forschungsprojekt (FE-Vorhaben 03.0405/2005/FRB) Voraus-setzungen und Möglichkeiten für die verstärkte Berücksichtigung dieser Belange bei Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln untersucht. Als Unterauftragnehmer war das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH (IbGM) beteiligt.
Ausgehend von Notfallszenarien werden auf der Grundlage der Anforderungen behinderter Selbstfahrer und Mitfahrer zahlreiche Alternativen für die (weitere) Verbesserung des Sicherheitsniveaus betrachtet und systematisch bewertet. Bestandteil des kürzlich abgeschlossenen Forschungsvorha-bens sind Formulierungsvorschläge für die verstärkte Berücksichtigung der Belange behinderter Personen in den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“. Als Ergebnis des Projekts werden praxisnahe und wirksame Maßnahmenvorschläge für Neubauten und modifiziert für Bestandstunnel unterbreitet, wie:
– Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Notausgängen und Notrufanlagen
– Mobile Kommunikation einschl. automatischer Ortung
– Flankierende Maßnahmen (z. B. Schulung von Rettungskräften, Vermittlung von Infor-mationen über „richtiges Verhalten in Notfallsituationen“ etc.).
Der modifizierte Schlussbericht mit dem Titel „Berücksichtigung der Belange behinderter Personen bei Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln“ wurde soeben als Heft B 69 der Schriftenreihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen“ veröffentlicht.
Die entwickelten Maßnahmenvorschläge werden von der BASt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geprüft und dann schrittweise umgesetzt.
In den entsprechenden bautechnischen Regelwerken bzw. hierzu mitzählenden techni-schen Richtzeichnungen ist mit der Umsetzung bzw. Darstellung geprüfter Maßnahmenvorschlä-ge bereits begonnen worden.
In einer der nächsten Ausgaben Ihrer Zeitschrift tunnel wird dazu detailliert berichtet.


