ITA – AITES – Richtlinie „Konventioneller Tunnelbau“

Anlässlich des World Tunnel Congress 2001 in Mailand/I wurde von der ITA die Arbeits-gruppe 19 ins Leben gerufen, welche sich mit dem Thema des konventionellen Tunnelbaus auseinandersetzen sollte. Nach einer Phase der Konstituierung nahm die Arbeitsgruppe nach dem WTC 2004 in Singapore das Projekt zur Ausarbeitung einer generellen Richtlinie über den konventionellen Tunnelbau In Angriff. In den folgenden Jahren wurden verschiedenste nationale Beiträge zusammengetragen und schliesslich in ein gegenseitig abgestimmtes Do-kument eingearbeitet. Anlässlich des diesjährigen WTC in Budapest wurde die Richtlinie im neuen Erscheinungsbild der ITA auf deren Homepage veröffentlicht (www.ita-aites.org).
Ziel der neu erschienenen generellen Richtlinie ist es, das bessere Verständnis unter Bau-herren, Unternehmern und Tunnelbau-Ingenieuren im internationalen Umfeld zu fördern. Zum einen erfolgt dies durch eine Vereinheitlichung der Begriffe, zum andern durch eine Darstellung des derzeitigen Standes der Technik. Die Richtlinie ist bewusst generell gehalten und verzichtet auf die direkte Übernahme nationaler Terminologien um eine möglichst breite internationale Anwendung zu ermöglichen. Deshalb werden nur die wesentlichsten Grundsätze beleuchtet, ohne aber auf spezifische Details einzugehen, welche oft Gegenstand nationaler Normierungen oder Inhalt der Fachliteratur sind.
Im Zuge der Erarbeitung der Richtlinie galt es als erstes den Begriff „Konventioneller Tunnelbau“ zu klären. Konventioneller Tunnelbau bedeutet die Erstellung von Untertagbauwerken mit beliebiger Querschnittsform in einem zyklischen Ausführungsprozess von
– Ausbruch, mittels sprengtechnischem Vortrieb oder maschinenunterstütztem Vortrieb mit jeglicher Art von Geräten ausser vollflächigen Tunnelvortriebsmaschinen
– Schutterung
– Einbau der primären Felssi-cherung mit Stützmitteln, wie
– Stahleinbaubögen oder Git-terträger
– Boden- oder Felsanker
– Spritzbeton oder Ortbeton, beide jeweils in bewehrter als auch unbewehrter Ausführung mittels Netzen oder Stahlfasern.
Im Weiteren zeigt der Bericht die hohe Fexibilität des konventionellen Tunnelbaus in stark wechselhaften Baugrundverhältnissen auf, insbesondere beim Einsatz des breit gefächerten Katalogs an Bauhilfsmass-nahmen. Mit aller Deutlichkeit wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese hohe Flexibilität nur dann genützt werden kann, wenn die Vertragsverhältnisse rasche und kompetente Entscheidungen zulassen. Dies ist nur dann möglich, wenn die Baustellenorganisation sowohl unternehmerseits wie auch bauherrenseits mit erfahrenen Tunnelbauern besetzt ist und die Organisation rasche Entscheidungen zulässt. Zudem kommt die Arbeitsgruppe zur Auffassung, dass dem konventionellen Tunnelbau Einheits-preisverträge zu Grunde gelegt werden sollen.
Die Richtlinie beleuchtet die folgenden Aspekte des konventionellen Tunnelbaus:
– Projektierung
– Baumethoden
– Messtechnische Überwachung während der Ausführung
– Werkvertragliche Aspekte
– Baustellenorganisation.
Die getätigten Aussagen sind grundsätzlich für alle Untertagbauten wie Verkehrstunnels, Kavernen, Wasserstollen, Lei-tungsstollen und Schächte anwendbar. Auf spezifische Fragen des Kavernen- und Schachtbaus wird jedoch nicht eingegangen.
Die Richtlinie versteht sich klar als Hilfsmittel zum besseren internationalen Verständnis und keinesfalls als „Kochbuch“ des konventionellen Tunnelbaus für unerfahrene Leser. Konventioneller Tunnelbau führt dann zum Erfolg, wenn die Entscheidungsträger vor Ort über die notwendigen technischen Kenntnisse, gepaart mit entsprechender Erfahrung verfügen.
Heinz Ehrbar, Animateur ITA-WG 19

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