„Konfliktarmer Bauvertrag im Untertagebau“ – Aufruf zu mehr Miteinander statt Gegeneinander

Der Deutsche Ausschuss für unterirdisches Bauen (DAUB)1) hat im Mai 2020 seine Empfehlung „Konfliktarmer Bauvertrag im Untertagebau“ [1] veröffentlicht. In der Zeitschrift Tunnel 03/2020 [2] wurde ein komprimierter Abriss des Inhaltes der Empfehlung vorgestellt. Vier Mitglieder der Endredaktion des Arbeitskreises des DAUB möchten einen tieferen Einblick in die Motivation des DAUB zur Veröffentlichung der Empfehlung geben.

1 Einführung in das Thema, Allgemeines

Bauverträge für Untertagebauten sind an sich schon sehr komplexe Werke. In einem Bauvertrag soll ein Bauwerk, welches oft erst in vielen Jahren entstehen soll, durch Texte und Zeichnungen beschrieben werden. Und zwar sowohl das Endprodukt (Bauwerk) als auch der Weg dahin (Baubetrieb, Termine, Baustellen-Zugänglichkeit …) und die Rahmenbedingungen zur Erstellung (Ort, Vorgewerke, Parallelgewerke, Nachfolgegewerke, Baurecht etc.). Erst aktuelle Entwicklungen der letzten Jahre machen über BIM auch drei-, vier- oder fünfdimensionale Vorgaben.

Öffentliche Auftraggeber haben in Deutschland ihre Bauleistungen nach der VOB/A als wesentliche Vorschrift auszuschreiben. Die VOB/A definiert im § 7 Leistungsbeschreibung (1) 1: „Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können“ [3].

Die häufigen Konflikte in der aktuellen Umsetzung von Bauverträgen zwischen den Vertragsparteien zeigen, dass diese Vorgabe nicht so einfach umzusetzen ist. Dabei gilt es zu beachten, dass die VOB von ihrem historischen Ansatz her eher als Vorschrift für Handwerksleistungen und kleinere Baumaßnahmen erarbeitet wurde, nicht aber für große Infrastrukturbauten.

Bei Infrastrukturbauten haben wir es meist mit Bauwerken zu tun, in denen alle Dimensionen sehr groß sind. Das finanzielle Bauvolumen ist selten siebenstellig, sondern meist acht- und häufig auch neunstellig. Die Dimension Zeit beträgt immer mehrere Jahre und überschreitet gelegentlich auch eine Dekade. Aufgrund eines derartigen Zeitraums ergeben sich während des laufenden Projektes oftmals geänderte Anforderungen – sei es durch Regelwerksänderungen, angepasste Anforderungen des Bestellers oder des sozialen Umfeldes (Bild 1) etc. Auch Erkenntnisse aus Inbetriebnahmen ähnlicher Vorhaben wirken sich bei solch langlaufenden Projekten auf das Projektgeschehen aus, geht es doch häufig um die Einhaltung höherer Sicherheitsanforderungen im Tunnel.

1 | Konfliktarme Bauverträge sollten selbst auf solche neuen Extremsituationen wie Bürgerproteste während der Bauausführung vorbereitet sein – Beispiel: Stuttgart 21 (im Bild der Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs)
Credit/Quelle: DB

1 | Konfliktarme Bauverträge sollten selbst auf solche neuen Extremsituationen wie Bürgerproteste während der Bauausführung vorbereitet sein – Beispiel: Stuttgart 21 (im Bild der Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs)
Credit/Quelle: DB

Weil Tunnel fast immer eine mehr oder weniger komplexe Betriebs- bzw. Ausrüstungstechnik erfordern, gibt es stark spezialisierte Nachfolgegewerke, die unmittelbar vom Rohbau abhängig sind (Befestigung, Öffnungen, Querschnittsgrößen etc.). So entstehen ausgeprägte Rückkopplungen zwischen Tunnelrohbau
und Betriebs- bzw. Ausrüstungstechnik. Die ausrüstungstechnischen Planungen liegen zum Zeitpunkt der Vergabe des Rohbaus selten bis nie in der erforderlichen Planungstiefe vor.

Bei Tunneln gilt es zu berücksichtigen, dass der Baugrund im Vergleich zu anderen Bauwerken eine ganz andere Bedeutung hat. Er ist das wichtigste Baumaterial zur Erstellung des künftigen Hohlraums – allerdings mit einer sehr großen potentiellen Bandbreite in den Kennwerten. Um den Baugrund großräumig zu beschreiben, werden tunnelbautechnische Gutachten erstellt, in denen nach bestem Wissen und Gewissen allgemeine Erkenntnisse über die anzutreffenden geologischen Formationen und zusätzliche „Nadelstiche“ (Kernbohrungen mit einem Regeldurchmesser von 100 mm) zur Ermittlung von Kennwerten herangezogen werden. Mit Hilfe dieser Werte dokumentiert und prognostiziert der Gutachter das zu erwartende Baugrundverhalten mit plausiblen Bandbreiten. Das Baugrundgutachten wird zu einem Vertragsbestandteil, der die zu erwartende Geologie mit Zahlen und Fakten beschreibt und darüber hinaus eine Interpretation des Baugrundverhaltens durch den Gutachter beinhaltet – insbesondere im Hinblick auf die Interaktion zwischen Baugrund, Bauwerk und Bauverfahren. Zur Zusammenfassung von vergleichbaren geologischen Eigenschaften werden Homogenbereiche definiert.

Während der Bauausführung führt die tatsächlich angetroffene Geologie sehr häufig zu Änderungen gegenüber den im Baugrundgutachten beschriebenen Schichtenfolgen und den geomechanischen Kennwerten. Dies erfordert dann auch eine Anpassung des prognostizierten Baugrundmodells. Auch bei den Homogenbereichen kommt es dadurch zu mehr oder weniger signifikanten Abweichungen. Die Meilensteine zur Bearbeitung der Baugrundgutachten sind im Bild 2 dargestellt.

2 | Das Flussdiagramm Baugrund zeigt die erforderlichen Arbeitsschritte im Bereich der Baugrunderkundung, von der Projektidee bis zum Projekt­abschluss. Es verdeutlicht, dass der Komplex „Baugrund“ nicht mit einem einzigen Baugrundgutachten zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung abgeschlossen ist, sondern über die gesamte Projektlaufzeit betreut werden muss
Credit/Quelle: DAUB [1]; translation/Übers.:Bauverlag

2 | Das Flussdiagramm Baugrund zeigt die erforderlichen Arbeitsschritte im Bereich der Baugrunderkundung, von der Projektidee bis zum Projekt­abschluss. Es verdeutlicht, dass der Komplex „Baugrund“ nicht mit einem einzigen Baugrundgutachten zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung abgeschlossen ist, sondern über die gesamte Projektlaufzeit betreut werden muss
Credit/Quelle: DAUB [1]; translation/Übers.:Bauverlag

Anhand dieser Teilaspekte wird klar, dass die gut gemeinte Vorgabe des § 7 (1) 1 bei einem Tunnelprojekt nicht im Sinne der VOB erfüllt werden kann.

Derartig veränderliche Rahmenbedingungen können bei den Vertragsparteien zu einem sehr weiten Spektrum unterschiedlicher Sichtweisen führen. Diese fächern sich auf zwischen den (Extrem-)Positionen „ist selbstverständlich in den vorhandenen Vertragspreisen berücksichtigt“ und „führt zum Wegfall der Geschäftsgrundlage“.

Um Konflikte möglichst zu vermeiden ist es sinnvoll, in Bauverträgen weiterführende Bausteine einzufügen, die zu einer konfliktarmen Abwicklung des Vertrages beitragen. Selbstverständlich sind es am Ende immer die Vertragspartner und insbesondere deren Entscheidungsträger, die zueinander finden müssen. Wenn aber im Vertrag für viele Aspekte allgemeingültige Regeln und Handlungsanweisungen wenigstens schon als „Brücken“ angelegt sind, dann fällt es den Entscheidungsträgern deutlich leichter, eine Vertragsergänzung oder einen Nachtragsvertrag zu vereinbaren.

2 Konkretisierende Erläuterungen der DAUB-Empfehlung

Wir greifen im Folgenden die drei Themenbereiche der DAUB-Empfehlung [1] auf:

Kapitel 3   Anforderungen an die technische Planung („Ausführbarer Entwurf“)
Kapitel 4   Gestaltung der Leistungsvereinbarungs-Positionen (LV-Positionen)
Kapitel 9   Regeln der Zusammenarbeit

Durch Anwendung insbesondere dieser drei Kapitel bei der Erstellung eines Bauvertrages kann der Verfasser bereits maßgebliche Fortschritte und Verbesserungen für sein Projekt erzielen. Selbstverständlich führt eine komplette Anwendung und Verinnerlichung der DAUB-Empfehlung zu noch besseren Ergebnissen.

2.1 Ausführbarer Entwurf

Dieses Thema war in allen Jahren einer der zentralen Diskussionsgegenstände des Arbeitskreises. Im Ergebnis hat der DAUB den neuen Begriff „Ausführbarer Entwurf“ in seinem Diskussionspapier [5] geprägt. Gemäß der Definition auf Seite 49 des Papiers beruht der Ausführbare Entwurf auf einem „ausführungsreifen Entwurf, der innerhalb eines geschlossenen Lösungskonzeptes, in einer realistischen Bauzeit, risikoarm und wirtschaftlich ausgeführt werden kann“. Der Begriff des Ausführbaren Entwurfs kommt in der HOAI weder im § 43, Leistungsbild Ingenieurbauwerke noch im § 48, Leistungsbild Verkehrsanlage vor. Gleiches gilt für den § 51 Tragwerksplanung, der diesen Begriff ebenfalls nicht kennt.

Die Notwendigkeit der Definition des neuen Begriffes Ausführbarer Entwurf ergibt sich u. a. aus nachfolgenden Feststellungen, die auf der Beobachtung der aktuellen Situation beruhen:

Die wenigsten Projekte in Deutschland werden durch chronologisches Abarbeiten der Leistungsphasen 1 bis 6 geplant, bevor in der Leistungsphase 7 ein Bauvertrag abgeschlossen wird. Gerade im Tunnelbau ist dies auch faktisch gar nicht möglich, da die genauen Parameter für die Ausführungsplanung „Ingenieurbauwerk“ und „Tragwerksplanung“ an jedem Ort des Tunnels entweder überhaupt nicht oder nur als ungenaue Prognose aus dem Baugrundmodell vorliegen. Die Anforderungen an ein Baugrundmodell sind ebenfalls im Diskussionspapier [5] definiert.

Insbesondere im Tunnelbau gibt es viele technologische Themen, die erst das anbietende und im Auftragsfall das ausführende Unternehmen mit einbringt. Eine strikte Vorgabe einer abgeschlossenen Ausführungsplanung wäre ein Innovationshemmer für den Bausektor.

Nicht zu vernachlässigen sind leider auch formale Aspekte, wonach die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) finanztechnisch bei einigen Bauherren den Baukosten zugeordnet wird, womit die Finanzmittel für die Ausführungsplanung erst mit Start der Bauausführung zur Verfügung gestellt werden können. Auf diese Weise werden Tatbestände, die eigentlich eine frühzeitige, tiefgreifende Untersuchung erfordern, in die durch den AN Bau nach der Beauftragung zu leistende Ausführungsplanung verschoben.

Aspekte des Baubetriebs im Ausführbaren Entwurf

Der DAUB versteht unter dem Ausführbaren Entwurf eine Planung, die alle wesentlichen Aspekte des Bauwerks und des Baubetriebs soweit beschreibt und abklärt, dass sinnvolle Rahmenbedingungen für alle Teilnehmer am Wettbewerb gewährleistet sind. Gerade die intensive Auseinandersetzung mit dem Baubetrieb vor dem Vertragsschluss im Verantwortungsbereich des Auftraggebers ist eine Abkehr von bisher häufig angewendeten Wegen (näheres siehe [5]). Zumindest für die im Folgenden beschriebenen, über die Leistungsphasen 3 und 4 hinausgehenden Planungsleistungen sollten die Finanzmittel im Rahmen der Projektvorbereitung vor Abschluss eines Bauvertrages zur Verfügung gestellt werden.

Zum Thema Baubetrieb gehören hier die gesamten Genehmigungen für

Baustellenlärm
Baustellenerreichbarkeit, Andienung
Auskömmlichkeit der Platzverhältnisse für Bodenbewirtschaftung einschließlich Beprobung
Baubüro, Tagesunterkünfte
ggfs. bei Tunneln mit Tübbingausbau: Analyse der Transport-Logistik bzw. einer Feldfabrik als alternative Möglichkeit

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Bereich des Baubetriebs ist die Ermittlung einer realistischen Bauzeit mit Vor- und Nachlauf. Zur Vorlaufzeit gehören mehr als die in § 5 (2) VOB /B [4] geregelten 12 Werktage, sondern auch Zeiten für die formale Gründung einer Arbeitsgemeinschaft, Planungsanlaufbesprechungen, Detailplanung der Baustelleneinrichtung, erste Ausführungsplanung und die Freigabe derselben.

Die technische Planung sollte im Sinne einer prozessorientierten Bearbeitung inklusive Gefährdungsbeurteilung soweit fortgeschritten sein, dass sie als Mindeststandard die Ergebnisse der Leitungsphase 3 und 4 beinhaltet. Das vorliegende Baurecht sollte vom Auftraggeber ausgewertet und in die Vergabeunterlagen eingearbeitet sein.

Weiterführende Aspekte der Entwurfsplanung im Ausführbaren Entwurf

Neben den baubetrieblichen Aspekten ist ein weiterführender Grundgedanke zum Thema Ausführbarer Entwurf, dass maßgebliche Parameter der Planungsintensität geprüft werden sollten. Bei einer sehr komplexen Topographie oder Geologie ist der Abstand der relevanten Schnitte möglicherweise signifikant zu verdichten. Dies ist erforderlich, damit sich die Anbieter in gleichartiger Weise eine Vorstellung von den räumlichen Gegebenheiten machen können.

Gerade bei maschinellen Vortrieben beinhaltet ein Ausführbarer Entwurf auch eine Störfallanalyse mit möglichen Bereichen für vorbeugende Wartung/Instandhaltung, z. B. bei abgesenkter Stützflüssigkeit oder mit Ballastierungen an der Geländeoberfläche. Sich möglicherweise ergebende, technisch gleichwertige Lösungen an der Grenze zwischen EPB und Hydroschild sind rechtzeitig im Ausführbaren Entwurf zu bewerten.

2.2 Gestaltung der LV-Positionen

Diese Ausführungen des DAUB-Arbeitskreises Konfliktarmer Bauvertrag beziehen sich auf einen Einheitspreisvertrag. Gerade im Tunnelbau gibt es für den Bereich Ausbruch und Sicherung sehr viele unterschiedliche Ansätze und Sichtweisen für Einheitspreisverträge. In der Praxis hat sich die Trennung des reinen Vortriebs in „Ausbruch und Stützmittel“ als ein Kostenblock und „zeitgebundene Kosten (ZGK)“ [6] als zweiter Kostenblock sehr gut bewährt.

Zusätzlich gibt es die tunnelabhängigen Baustellengemeinkosten (BGK) in der üblicherweise Positionen wie Lüftung, Förderbänder, Materialbewirtschaftung, Fuhrpark, Werkstatt, Tunnelbauleitung etc. einzurechnen sind.

Hinzu kommen die tunnelunabhängigen Baustellengemeinkosten die unter anderem Baubüro, Projektleitung, Qualitätssicherung, Planung, Nachtragswesen etc. beinhalten.

Für einen konfliktarmen Vertrag ist es essenziell, hier im Bauvertrag eine saubere Leistungsabgrenzung vorzunehmen. Zusätzlich ist es wichtig, die Rahmenbedingungen für das Einrichten, Vorhalten, Räumen bzw. Umrüsten für eine andere Bauphase sauber zu definieren.

Des Weiteren ist es wichtig, die Grundlagen der Vorhaltezeiten eindeutig zu definieren, damit klare Vergütungsregeln vorhanden sind. Die Regelungen sollen aber auch dem unternehmerischen Risiko gerecht werden, damit der Unternehmer bei Überschreitung seiner geplanten Leistung auch eine bessere Vergütung je Zeiteinheit erreichen kann.

Wichtig ist ebenso, dass im Leistungsverzeichnis durch Alternativ- und/oder Eventualpositionen ein Vergütungsbaukasten für veränderte Verhältnisse aufgebaut werden kann, womit viele bisher nachtragswürdige Themen gleich in reine Abrechnungsnachträge überführt werden. Dadurch soll die Handlungsfähigkeit bei den Vertragsparteien erhöht werden, und die Entscheidungsabläufe können im Baustellenteam getätigt werden.

Ein Beispiel:

Im Vortrieb wird durch die Geologie erkennbar, dass 5 cm Spritzbeton mehr, 4 statt 3 Anker pro 10 m² Laibungsfläche (also 5 Anker je Abschlag) und eine Matte Q 377 statt Q 188 erforderlich werden. Ein konfliktarmer Vertrag enthält dann neben den Einheitspreisen für diese Mehrmengen auch gleich hinterlegte Zeitansätze, die sozusagen im Soll-Plan die verlängerte Zeit für die Vorhaltekosten festlegen (Tabelle 1). Die Angaben „Einheitspreis“ und „zusätzlicher Zeitbedarf“ unterliegen dem Wettbewerb und werden in entsprechenden Alternativ- und/oder Eventualpositionen angeboten.

Tabelle 1 | Wird im Leistungsverzeichnis durch Alternativ- und/oder Eventualpositionen ein Vergütungsbaukasten für veränderte Verhältnisse aufgebaut, können bisher nachtragswürdige Themen gleich in reine Abrechnungsnachträge überführt werden

Tabelle 1 | Wird im Leistungsverzeichnis durch Alternativ- und/oder Eventualpositionen ein Vergütungsbaukasten für veränderte Verhältnisse aufgebaut, können bisher nachtragswürdige Themen gleich in reine Abrechnungsnachträge überführt werden

Der vertraglich regelnde Baustein in einem konfliktarmen Vertag hierzu ist die Ausbruchklassen-/Vortriebsfestlegung, die zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber, Bauoberleitung und Bauüberwachung abgestimmt wird.

2.3 Regeln der Zusammenarbeit

Übliche Bauverträge versuchen nach bestem Wissen und Gewissen das Bauprodukt und die Rahmenbedingungen zu beschreiben. Ansonsten geben der Vertrag und die allgemeinen, besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen meist nur Regelungen für den Streitfall vor.

Die DAUB-Empfehlung [1] beinhaltet den klaren Hinweis, dass sich Bauherren und Baufirmen zu partnerschaftlichen Vertragsmodellen nicht nur bekennen, sondern dieses Bekenntnis auch im Wettbewerb und in der späteren Vertragsabwicklung von der Auftragserteilung bis zur Abnahme konsequent umsetzen sollen.

Dazu gehört ein umfassender Leistungsbeschrieb, der von beiden Vertragspartnern im Sinne eines gemeinsamen Projektziels mitzutragen ist. Eventuelle, vom Auftragnehmer erkannte Lücken oder Widersprüche sind im Zuge der Beurteilung der Angebote zu bereinigen. Dazu braucht es Offenheit und Transparenz von beiden Partnern.

Für die Phase der Ausführung sind Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen so zu regeln, dass möglichst viele Entscheidungen direkt vor Ort über die Baustellenorganisation getroffen werden können. Dabei ist es wichtig, dass Mitarbeiter am Tisch sitzen, die von ihren Vorgesetzten die Kompetenz erhalten haben, finale Entscheidungen zu treffen. Dadurch werden die technischen Lösungen bei den Entscheidungen in den Vordergrund gestellt und Konflikte in der Vertragsabwicklung durch mögliche taktische und strategische Überlegungen vermieden. Für den Fall, dass trotzdem Konfliktsituationen entstehen, sind klare Eskalationswege unter Einbeziehung von Streitschlichtungsmodellen im konfliktarmen Bauvertrag vorzusehen.

Der Schriftverkehr soll soweit wie möglich vereinfacht werden. Gemeinsame Besprechungen unter Nutzung moderner, digitaler Hilfsmittel (z. B. BIM, share-point oder eine gemeinsame digitale Projektakte) sind zielführender als ein ellenlanger Mailverkehr.

Um die immer wieder geforderte Produktivitätssteigerung im Bauwesen auch zu erreichen ist es empfehlenswert die Methoden des Lean-Managements anzuwenden. Hier ist ein wesentliches Element für effektive Zusammenarbeit die Methodik des „Last Planner“ (Bild 3).

3 | Das Last-Planner-System von Glenn Ballard und Greg Howell wird zur kontinuierlichen Verbesserung und Planung von Bauprojekten eingesetzt. Die Prozessschritte werden mit allen erforderlichen Beteiligten für das Endprodukt regelmäßig durchgesprochen. Hierbei sind sämtliche relevanten Aspekte des gesamten Projekts bis hin zur Bauabnahme und Inbetriebnahme angemessen zu berücksichtigen. Üblicherweise wird wöchentlich eine Sechs-Wochen-Vorschau unter Prüfung des Erfüllungsgrades durchgesprochen
Credit/Quelle: Karlsruhe Technlogy Consulting

3 | Das Last-Planner-System von Glenn Ballard und Greg Howell wird zur kontinuierlichen Verbesserung und Planung von Bauprojekten eingesetzt. Die Prozessschritte werden mit allen erforderlichen Beteiligten für das Endprodukt regelmäßig durchgesprochen. Hierbei sind sämtliche relevanten Aspekte des gesamten Projekts bis hin zur Bauabnahme und Inbetriebnahme angemessen zu berücksichtigen. Üblicherweise wird wöchentlich eine Sechs-Wochen-Vorschau unter Prüfung des Erfüllungsgrades durchgesprochen
Credit/Quelle: Karlsruhe Technlogy Consulting

Für den Prozess der Ausführungsplanung gibt die DAUB-Empfehlung [1] folgenden Rat zur Zusammenarbeit:

„Für alle, aber insbesondere für kritische Planpakete empfehlen sich Planungs- und Freigabekonferenzen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und im Termin auch entscheiden zu können. Bei diesen Konferenzen sollte die Lösung der technischen Fragestellung und deren Dokumentation im Vordergrund stehen; die vertraglichen und kaufmännischen Aspekte sollten, soweit möglich, in andere Gremien zurückgestellt werden.“

Dem Planungsgremium wird damit die Kompetenz gegeben, Abweichungen des Vertrags-Solls einvernehmlich zu entscheiden. Das Projekt hat dadurch die Chance, sehr schlank durch die Planungsprozesse zu kommen. Neben den so deutlich aufgewerteten Planungsbesprechungen sind die Freigabekonferenzen ein entscheidender Beitrag zu einem unbehinderten und damit weniger konfliktbelasteten Projektablauf.

Damit kommen wir zu einem ganz wesentlichen Thema einer Vertragsabwicklung, nämlich den Vertragsergänzungen – oder im unschönen Bausprachgebrauch: dem „Nachtragswesen“.

3 Nachtragswesen

Wie eingangs ausgeführt, sind die Zielsetzungen der VOB/A insbesondere für einen Vertrag im Untertagebau eine Wunschvorstellung. Im Bereich der Vertragsvergaben existieren bis heute noch keine idealen, allgemein anwendbaren Zuschlagskriterien.

Rein monetäre Aspekte sind zwar nicht mehr alleinig relevant, haben aber immer noch einen sehr hohen Stellenwert. Die erwartbare Qualität der Vertragsabwicklung ist aber kein Zuschlagskriterium. Da bis heute in den Verträgen keine Regelungen wie in Kapitel 2 beschrieben enthalten sind, zeigt die gängige Vertragspraxis – je nach Vertragsqualität und der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – unterschiedliche Verhaltensmuster. Durch die Ist-Feststellungen bei der Bauausführung und die äußeren Einflussfaktoren ergibt sich ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Claim- und Anticlaim-Verhalten. Dieses schwankt in einer Bandbreite zwischen den möglichen Ausprägungen „konstruktiv-effektiv“, „destruktiv“ und „Claimen als Selbstzweck“.

Die Entscheidung, in welcher der drei Ausprägungsstufen und den entsprechenden Zwischenstufen ein Bauvertrag im Untertagebau abgewickelt wird, hängt von den beteiligten Parteien, den jeweiligen Entscheidungsträgern und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Vertragspartner ab.

Das heutige Nachtragswesen führt in sehr vielen Projekten zu dem größten Konfliktpotential und zu einem hohen Maß an Unverständnis für die Vorgehensweise des jeweils anderen Vertragspartners. Ziel des konfliktarmen Bauvertrages im Untertagebau ist es, dieses Konfliktpotential zu reduzieren oder zu beseitigen und für ein faires und gerechtes Miteinander zu werben. Bausteine und Möglichkeiten sind in der Empfehlung des DAUB [1] in den Punkten 2 bis 11 und vertiefend zu einigen Teilaspekten in diesem Artikel beschrieben. Entscheidend in allem bleiben aber die handelnden Personen.

4 Soziale Aspekte der Zusammenarbeit – Konflikt vs. Kooperation

Warum ist eine gänzlich andere Betrachtungsweise des konfliktarmen Vertrages im Untertagebau notwendig? Dies zeigt die Ist-Abwicklung zahlreicher heutiger Bauverträge.

Wie entsteht ein typischer Konflikt?

Am wichtigsten ist in diesem Zusammenspiel der Mensch. Verträge werden von Menschen umgesetzt. Man kann nicht sagen, Unternehmung A ist sehr claimlastig, Bauherr B ist hochformal und wenig entscheidungsfreudig. Solche Aussagen treffen nur auf Abteilungen oder einzelne Menschen zu.

Große Tunnelbauprojekte werden in der Realisierungsphase meist von drei Hauptpartnern bearbeitet: dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer Bau und der vom Auftraggeber eingesetzten Bauüberwachung. Zusätzlich gibt es auch noch die Gutachter und die Sachverständigen zur Prüfung und Freigabe der Planung.

In den heute meist praktizierten Modellen arbeiten die Mitarbeiter der verschiedenen Vertragspartner in eigenen Räumlichkeiten, jenseits der Baustelle und meist noch räumlich weit verstreut an denselben Themen – nur eben aus verschiedenen Blickwinkeln. Hier einige typische Beispiele nicht ganzheitlicher Betrachtungsweisen:

Der Bauleiter will möglichst effektiv, Ressourcen schonend und zügig bauen
Der Ausführungsplaner, häufig Nachunternehmer, will mit niedrigem Aufwand Pläne aus seinem Heimatbüro ohne vertiefte Kenntnisse der Örtlichkeit erstellen
Der Bauüberwacher sucht nach Abweichungen zwischen Planung und Bau-Soll
Der Planprüfer und der Sachverständige stellen lieber noch einmal ein paar weiterführende oder absichernde Fragen
Der Bauherr will solange nichts entscheiden, bis alle Prozessunterschriften vorliegen
Der Bauleiter wird zur Überarbeitung des Planes und zur Ergänzung weiterführender Unterlagen aufgefordert
Der Ausführungsplaner ist verärgert, da er doch eine sehr gute Planung geliefert hat; er stellt einen internen Nachtrag an den Bauleiter und erarbeitet mit Zeitaufwand einen überarbeiteten Plan, ohne alle Fragen der prüfenden Organisationen umfassend zu bearbeiten
Der Planprüfer und der Sachverständige sind verärgert über Nichtbeachtung von Teilen Ihrer Prüfanmerkungen und stellen aus ihrer Sicht die gleichen Fragen noch einmal, oft mit einer Kommentierung ihrer Verärgerung und nochmals weiterführenden Fragen

Und so weiter…

Spätesten nach ein paar weiteren derartigen Eskalationsschritten stellt der Bauleiter nun fest, dass er nicht zum Bauen kommt und überlegt sich, wie er seine trotzdem laufenden Kosten zusätzlich bezahlt bekommt. Er stellt einen Nachtrag beziehungsweise eine Mehrkostenanmeldung. Der Teufelskreis ist eröffnet.

Das mag ein wenig überzeichnet sein – aber wer ehrlich an die eine oder andere von ihm/ihr betreute Baustelle denkt, wird in mehr oder weniger starker Ausprägung diese Verhaltensweisen der unterschiedlichen Beteiligten kennen.

Spätestens durch den Nachtrag oder die Mehrkostenanmeldung ist der Konflikt entstanden. Die beschriebene Eskalation am Beispiel eines Planungsprozesses führt bei den Beteiligten zu unterschiedlichen Verhaltensmustern:

„Denen zeig ich jetzt, dass ich Recht habe“
„Jetzt werde ich hochformal und nutze jede Vertragspassage“
„Wir reißen uns jetzt zusammen und lösen das Thema“
„Ich kümmere mich lieber um das andere Projekt auf meinem Schreibtisch, da wird meine Leistung geschätzt“

Was bedeutet das für die Beteiligten persönlich?

Wie viele dieser Verhaltensmuster der Einzelne in diesem Beispiel eines Planungsprozesses durchlebt ist unterschiedlich – da der Mensch aber im Grunde eher harmoniebedürftig ist, macht sich irgendwann Frustration breit. Frustration führt zu mangelnder Motivation, mangelnde Motivation führt zu geringerer Qualität. Die festgestellte schlechte Qualität wird dann als Abweichungsbericht oder Mängelanzeige festgehalten. Die Mängelanzeige führt zu weiteren Rechtfertigungen, oft mit unterschiedlichen Sichtweisen, und schlussendlich entsteht ein weiterführender, neuer Konflikt.

Dieser Projekt-Teufelskreis ist in der aktuellen Zeit besonders kritisch. Im Bereich Verkehrsinfrastruktur und auch im Untertagebau gibt es deutlich mehr Aufgaben als es Menschen gibt, die bereit sind, diese sehr spannenden technischen Herausforderungen anzugehen. Beim Tunnelbau gibt es oft noch die zusätzliche Herausforderung, dass die Aufgaben weitab der gesellschaftlichen Zentren zu erbringen sind. Infrastruktur führt halt oft durch wenig erschlossene Gebiete, um die Zentren zu verbinden. Und dieses Arbeitsumfeld in Baucontainern und kleinen Orten ohne kulturelles Leben ist gerade für jüngere Menschen nicht sehr attraktiv.

Wie bekommen wir den Fokus wieder zur Ingenieuraufgabe?

Tunnelbauprojekte benötigen aufgrund der anspruchsvollen Aufgabenstellung ein hohes Maß an persönlichem Engagement. Wenn dann die Arbeitssituation durch die oben beschriebene häufige Konfliktsituation auch noch schlecht ist, führt dies zu Mitarbeiterfluktuation. Personalwechsel durch Mitarbeiterfluktuation verschärfen die Arbeitssituation nochmals durch Probleme wie Wissensverlust, Einarbeitungsaufwand und temporär offene Stellen.  

Die beschriebene Situation führt auch zu einer Verschwendung von Arbeitskraft in großem Umfang. Mitarbeiter aller Beteiligten arbeiten in einem hohen Maß an gleichen Aufgaben, nur mit einem anderen Blickwinkel. Sie werden durch die Rechtfertigungsdiskussionen bis zur Klärung der Frage „Wer hat Recht?“ in sehr starkem Maße unnötig gebunden. Diese Arbeitszeit ist aber für das Produkt verloren. In Bereichen der Planfreigabe oder Nachtragsbearbeitung kann bei den drei Beteiligten durchaus von einem Anteil zwischen 25 und 33 % ausgegangen werden, der von allen Parteien gleichartig aber in anderem Sinne oder mit abweichender Zielsetzung bearbeitet wird. Das liegt im Wesentlichen daran, dass Pläne vom Aufsteller erstellt werden und ohne begleitende erläuternde Absprache in ein Planmanagement-System eingestellt werden. Die Prüfenden schauen sich die Pläne ohne Rückfrage an, auch wenn sie die Gedanken des Aufstellers nur teilweise verstanden haben. Sie machen dann aus ihrer Sicht der Sachverhalte einen Prüfbericht, an dem der Aufsteller wiederum nicht alles versteht und seine Korrektur nicht treffsicher umsetzen kann. Die Kommunikation bleibt auf der Strecke.

Wie können wir den Planungsprozess verbessern?

In einem konfliktarmen Vertrag im Untertagebau gilt es deshalb Lösungen im Planungsprozess zu finden, die die Mauern zwischen den Beteiligten einreißen und ein Untertagebauwerk zu einem Gemeinschaftswerk werden lässt. Aber der gesamte Weg bis zur Prüfunterlage sollte so gestaltet werden, dass alle Beteiligten ihr Wissen einbringen und möglichst in einem „offenen oder gemeinsamen Raum“ arbeiten. Am besten wäre es, wenn dieser „offene oder gemeinsame Raum“ auch faktisch in einem Büro oder zumindest einem Bürogebäude wäre. Persönlicher Austausch und Verständnis für die Sichtweise des anderen sind genauso wichtig wie das Zusammenschließen aller Erfahrungen der Teammitglieder für das Produkt Tunnel.  

Der Abgleich zum Vertragssoll darf dabei nie außer Acht gelassen werden; aber wenn alle Beteiligten sich einig sind, dass die Ausführung abweichend vom Vertrag die technisch sinnvollere ist, so sollte sie auch umgesetzt werden. Die erforderlichen Änderungen der vertraglichen Regelungen sind im Nachgang schnellstmöglich auf Basis der Vertragselemente nachzuführen.

Meist werden technische Entscheidungen im Planungsprozess nur deshalb so kostenintensiv, weil daraus ein massiver Verzug bei Baufreigabe und Bauausführung entsteht. Die Diskussion darüber, wer denn jetzt die Verantwortung für die Änderung trägt, weil mittlerweile viel Zeit verstrichen ist, behindert im Weiteren die Bauausführung und ist deutlich kostenintensiver als die Änderung in der Planung selbst.

Ein gemeinsames Erarbeiten von Lösungen für das Produkt Tunnel als ingenieurtechnische Aufgabe – ohne großen Streit und Konflikte – wird viel mehr junge Ingenieure dafür begeistern, die Aufgaben mit Engagement anzugehen. Dann hat man Tag für Tag kleine Teilerfolge. Am Tag der Erstellung eines Teilbauwerkes und am ganz spannenden Tag des Durchschlages oder der Inbetriebnahme können die Menschen dann gemeinsam mit Stolz und Freude auf ihr Werk blicken.

Der guten Ordnung halber ist zu ergänzen, dass es im Bereich der finalen Prüfung einer Ausführungsunterlage das Erfordernis für „abgeschlossene Räume“ gibt.

Warum ist es so schwer, die Beteiligten von der konsequenten Umsetzung der Regeln des Konfliktarmen Vertrages zu überzeugen?

Leider ist es im Bauwesen und speziell im Untertagebau sehr schwierig, die wirklichen Potentiale eines konfliktarmen Bauvertrags nachzuweisen. Zum Teil gibt es aber schon Projekte, bei denen die Projektpartner im Rahmen der Umsetzung erkannt haben, dass Miteinander besser als Gegeneinander ist.

Bauwesen und Tunnelbau sind charakterisiert durch das Prinzip
der Einzelstückfertigung. Die Einflussfaktoren im Projektumfeld sind aufgrund differierender Rahmenbedingungen sehr vielfältig. Die kooperative oder eben nicht kooperative Projektumsetzung ist da nur ein Einflussfaktor, der nie alleine ausgewertet werden kann. Genau das macht es so schwierig nachzuvollziehen, dass genau die kooperative, gemeinschaftliche Umsetzung im Sinne der DAUB-Empfehlung zu dem Projekterfolg geführt hat. Dessen ungeachtet bleibt es die Überzeugung der Autoren, dass die kooperative Projektumsetzung die deutlich effizientere und am Ende auch deutlich wirtschaftlichere Umsetzung eines Tunnelbauprojektes zum Nutzen aller Beteiligten ist.

5 Appell

Tunnelbauprojekte gehören mit ihren sehr großen Budgets und ihren ingenieurtechnischen Herausforderungen zu den spannendsten Ingenieuraufgaben im Bauwesen. Die Begeisterung für Tunnelbau darf nicht durch die heute häufig anzutreffende Art der Vertragsumsetzung so weit geschmälert werden, dass der engagierte Nachwuchs ausbleibt und es um ein bloßes Abarbeiten einer Aufgabe geht. Die Aufgaben in den nächsten Jahrzehnten sind europaweit enorm.

Unser Appell richtet sich an alle Tunnelbau-Akteure: „Mehr Miteinander statt Gegeneinander!“ sollte in die tägliche Arbeit in allen Projektphasen jetzt und sofort einfließen. Die DAUB-Empfehlung und unsere ergänzenden Hinweise sind kein Werk für die ferne Zukunft sondern das Mittel der Wahl ab sofort.

Der DAUB ist über seine Homepage jederzeit auf das Thema ansprechbar.

References/Literatur & Quellen
[1] DAUB, Konfliktarmer Bauvertrag im Tunnelbau, Mai 2020 Homepage des DAUB
[2] Zeitschrift Tunnel 03/2020, Seite 4f
[3] Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A, VOB/A (2019)
[4] Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B, VOB/B (2016)
[5] Diskussionspapier des DAUB zur Erarbeitung konfliktarmer Bauverträge im Tunnelbau
[6] Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau, BASt (2017)
Fußnote
1)          The German Tunnelling Committee is a body concerned in the broadest sense with the creation of tunnel structures, its primary attention being directed to road and rail underground transport infrastructure.
 
1)          Der Deutsche Ausschuss für unterirdisches Bauen ist ein Gremium, welches sich mit der Erstellung von Tunnelbauwerken im weitesten Sinne beschäftigt, wobei das Hauptaugenmerk auf unterirdische Verkehrsinfrastruktur von Straße und Schiene gerichtet ist.
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