Entgleisungsdetektoren vor dem Gotthard-Basistunnel sind in Betrieb
Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023 hat die SBB (Schweizerische Bundesbahnen AG) Maßnahmen geprüft, um im Ereignisfall die Auswirkungen zu reduzieren. Dazu gehören Entgleisungsdetektoren, die Mitte Mai 2026 an rund zehn Stellen vor dem Tunnel in Betrieb genommen wurden.
Die Detektoren wurden an einem besonders sensiblen Abschnitt vor den Portalspurwechseln auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard-Basistunnel eingebaut. Auf dieser Strecke verkehren sowohl Personen- als auch Güterverkehrszüge mit hoher Geschwindigkeit. Gleichzeitig sind Spurwechsel über sogenannte Schnellfahrweichen möglich.
Entgleisungsdetektoren sind die einzige erprobte Technologie, um infrastrukturseitig eine Entgleisung zu erkennen. Sie haben das Ziel, im Fall eines erneuten Ereignisses die Kollision zweier Züge zu verhindern. Entgleisungsdetektoren können aber keine Entgleisungen verhindern, dafür braucht es eine bessere Instandhaltung von Güterwagen und ein angepasstes Haftungsrecht im Schienengüterverkehr.
Temporäre Geschwindigkeitseinschränkung wieder aufgehoben
Mit der Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren wurde die temporäre Geschwindigkeitseinschränkung von 160 km/h im Bereich der beiden Portal-Spurwechsel vor dem Gotthard-Basistunnel aufgehoben. Diese galt seit der Wiederinbetriebnahme des Tunnels im September 2024 bis zur nun erfolgten Inbetriebnahme der Entgleisungsdetektoren.
Entgleister Güterzug im Gotthard-Basistunnel, August 2023
Credit/Quelle: SBB CFF FFS
Radbruch war Ursache für die Entgleisung im Gotthard-Basistunnel
Nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel hielt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) fest, dass die Ursache der Radbruch eines Güterwagens gewesen war. Um solche Ereignisse künftig zu verhindern, müssen Risse in Rädern frühzeitig erkannt werden.
Die wichtigste Maßnahme: Die Instandhaltung von Güterwagen muss deutlich verbessert werden. Wenn ein Unfall durch einen Mangel am Wagen passiert, haftet aktuell das transportierende Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), nicht der Wagenhalter. Die Wagenhalter haben deshalb wenig Anreiz, mehr als das absolute Minimum in die Sicherheit der Wagen zu investieren. Deshalb müsse das Haftungsrecht laut SBB angepasst werden. Die SBB unterstützt die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassenen Sicherheitsvorgaben für Güterwagen und setzt sich für eine gerechte Risikoverteilung im Schienengüterverkehr ein.
